Hüttenbuch

Aktuelle Tourenverhältnisse & Lesertipps


Es sind 4 Einträge im Hüttenbuch vorhanden.


Eintrag von Becker Friedhelm aus Borgentreich-Borgholz:
empfehlenswert
08.09.20  Außer Spesen nichts gewesen.Es gibt ein gutes Sprichwort .So wies im Wald reinschallt,so komms auch wieder raus.Eure Tournplanung war einfach scheiße.Man kann sich schlau machen,wann die letzte Bahn geht,und dann noch bei unbeständigen Wetter,dafür gehört euch schon mal Schläge.Die Hüttenwirte sind nicht eure FussabtreterIch kann nur hoffen das anderen Hüttenwirten euer Name in aller Munde ist,dann ist es besser ihr geht gleich mit einem Rechtverdreher los.
Eintrag von Andi:
sehr empfehlenswert
07.09.20  Ronny, es tut mir leid, aber such doch erst mal die schuld bei dir, und nicht beim Wirt!
Wer keine Ahnung hat soll zuhause bleiben, kein Lift fährt bis 18:00! Plötzliche Unwetter sind in den bergen normal. Genug zu trinken muss ich wohl selber mitnehmen!!! Und wenn ich kein bett reserviert habe kann ich auch keinen schlafplatz erwarten. Vorher informieren und planen dann brauchst du keinen Anwalt! Ich versteh den wirt, leute wie ihr haben in den bergen nichts verloren
Eintrag von Ronny Kuhn:
nicht empfehlenswert
07.09.20  Wir erwägen rechtliche Schritte einzuleiten.

Wir, eine 4´er Gruppe und noch etwa 7 weitere Kletterer, kamen am Samstag den 05.09.2020 gegen 18 Uhr nach einer langen harten Kletterour endlich am Gipfel an. Leider zu spät, da die letzte Seilbahn schon um 16:45 abfährt. Warum dass so ist, erschließt sich nicht ganz unsere Logik aber egal.

Wir liefen zum Müncher Haus und wollten uns erkundigen ob wir nicht diese eine Nacht in der Hütte übernachten könnten, denn es zog ein starkes Gewitter auf und die Zeit wurde knapp. Doch der völlig cholerische und sichtbar genervte Hüttenwirt machte uns auf seine Art und Weise klar, dass dies wegen "Chorona" nicht ginge und wir uns doch bitte von der Hütte entfernen sollten. Ja, er meinte sogar, wir sollten doch draußen schlafen oder noch einmal 3-4 Stunden nach unten, zur nächsten Hütte klettern.

Als wir nach etwas zu trinken fragten, schrie er uns wieder an dass dies nicht ginge und wenn überhaupt sollten wir es draußen trinken. Später bekamen wir dann etwas Leitungswasser für 6,-?.

Dieser Hüttenwirt telefonierte dann kurz und ein jüngerer Mann, eine Art Hausmeister oder Verwalter, kam und bat uns an, eine Gondel nach unten fahren zu lassen, für...... 1500,-?!!!! Was für eine ungeheure Abzocke!!
Da einige von uns dies natürlich ablehnten, das Gewitter immer näher kam, schloss der junge Verwalter, nach laaanger Diskussion uns ein Treppenhaus auf, in dem wir übernachten könnten. Es war nicht beheizt, es zog und die Nacht sollte es -2 Grad werden.

Auch, als wir das oben angesprochene Wasser holten, und wir es, weil das Gewitter schon in vollem Gange war (Blitze schlugen unweit von uns ein) , im Vorraum in unsere Flaschen füllen wollten, scheuchte er uns sprichwörtlich raus und schrie uns wieder an dass wir wohl alles nass machten u.s.w..
Wir rannten so schnell wir konnten wieder in unser Treppenhaus.

Das Verhalten des Hüttenwirtes ist in jedem Fall, unmenschlich, fragwürdig, unverantwortlich und rechtlich absolut inakzeptabel.
Ihm schien es völlig egal zu sein, ob wir erfrieren könnten oder beim Versuch die 3-4 Stunden hinanzuklettern vom Blitz getroffen zu werden.

Dies nennen wir unterlassen Hilfeleistung und fahrlässiges Verhalten!!!!

Wir werden nun mit unseren Anwälten sprechen und erwägen, rechtliche Schritte gegen diesen Hüttenwirt einzuleiten. Nicht nur, weil er uns jegliche Freude über das erklimmen der Zugspitze genommen hat, sondern weil er wissentlich und kaltherzig in Kauf genommen hat, dass jemand entweder durch Kälte, Abstieg oder Blitzschlag ums Leben kommt.
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

In diese Hütte werde ich in meinem Leben, solange dieser Wirt dort "regiert", nicht mehr einkehren.
Eintrag von Didi aus Glonn:
empfehlenswert
05.10.11  


Karte vergrößern
Anzeige

Bergpartner-Suche

vor 2 Tagen
Ein fröhliches Hallo an alle Mitlesenden! Ich würde sehr gerne gleichgesinnte wirklich sportlich Aktive kennen lernen! Für alles oder ... (07.05.)  [weiter]

zur Bergpartner-Suche (52 Einträge)


Anzeige